Einen Studentenjob annehmen und einfach so drauf losarbeiten, um möglichst viel Geld zu verdienen, geht nur bis zu einem gewissen Grad. Natürlich kannst du viel arbeiten, aber wenn du zum Beispiel Beihilfen bekommst, gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die du nach Möglichkeit nicht überschreiten solltest. Wenn du also während deines Studiums einem Studentenjob nachgehen möchtest, solltest du die folgenden drei Punkte beachten.
Wöchentliche Arbeitszeit
Studierende mit Nebenjob müssen darauf achten, dass sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Ansonsten wird ein höherer Beitrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse fällig. In der vorlesungsfreien Zeit gilt diese Begrenzung allerdings nicht und du darfst mehr arbeiten. Ansonsten sind zehn Stunden Arbeitszeit pro Woche im Studentenjob das übliche Maß, das entspricht den 475,86 Euro*, die geringfügig Angestellte verdienen dürfen (Geringfügigkeitsgrenze).
* Stand 2021
Einkommensgrenzen
Ein sehr wichtiger Punkt, wenn du zum Beispiel Studienbeihilfe oder das Selbsterhalterstipendium beziehst, sind die zu beachtenden Einkommensgrenzen. Wer mehr als 15.000 Euro im Jahr verdient, muss für den darüber liegenden Anteil die Beihilfe zurückzahlen. Du solltest also genau abwägen, ob sich die Mehrarbeit lohnt, wenn dir dafür ein Anteil deiner Beihilfe entgeht. Natürlich sammelst du mit einem Nebenjob wichtige Praxiserfahrungen, wodurch es sich auch mal lohnen kann, mehr zu arbeiten und zu verdienen.
Auch wenn du während des Studiums dein eigenes Geld dazu verdienst, haben deine Eltern bis zu deinem 24. Lebensjahr ein Anrecht auf Familienbeihilfe für dich. Auch hier gilt die Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro im Jahr (Bruttobetrag ohne ein 13. und 14. Monatsgehalt). Ab einem Verdienst, der die 15.000 Euro übersteigt, muss die Summe, um die der Grenzbetrag überschritten wurde, zurückgezahlt werden.
So bleibst du unter der Einkommensgrenze
Du willst sichergehen, dass du durch deinen Studentenjob weder deine Beihilfen gefährdest noch Sozialabgaben und Steuern zahlen musst? Wenn du als Student/in einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst, bist du fast immer auf der sicheren Seite. Bis zu einem monatlichen Betrag von 475,86 Euro fallen keine Sozialversicherungsbeiträge für dich an, sodass du diese Summe ohne Abzüge überwiesen bekommst.
Steuerliche Absetzbarkeit nutzen
Wenn du bereits so viel verdienst, dass du Steuern zahlen musst, dann kannst du die Arbeitnehmerinnen- bzw. Arbeitnehmerveranlagung (ANV), auch Steuerklärung, einreichen, um einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen. Wenn dein Jahresgehalt weniger als 12.000 Euro beträgt und für einzelne Monate Lohnsteuer von deinem Gehalt abgezogen wurde, wird dir dieser Betrag mit der ANV zurückerstattet. Wenn dein Jahresgehalt 12.000 Euro übersteigt, kannst du bestimmte Ausgaben für dein Studium von der Steuer absetzen. Zu den Kosten, die du von der Steuer absetzen kannst, zählen Ausgaben für Fachliteratur, Skripte, Büromaterial, Fahrtspesen und Studiengebühren. Du kannst auch einen Laptop oder Computer, den du dir für das Studium gekauft hast, absetzen. Weitere Informationen zur Absetzbarkeit deiner Studienkosten und über die ANV findest du auf der Website der Arbeiterkammer.
Für Studierende gibt es viele Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Ob du einfach nur Geld verdienen oder relevante Berufserfahrung für später sammeln willst, ist natürlich dir selbst überlassen.
Studentenjob: Geringfügige Beschäftigung
Von einer geringfügigen Beschäftigung wird gesprochen, wenn dein dir zustehendes Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 475,86 Euro pro Monat nicht übersteigt. Geringfügige Beschäftigungen werden meist als Teilzeittätigkeit in Kneipen, Geschäften, Supermärkten etc. oder mit einem freien Dienstvertrag ausgeübt. Die Arbeitszeit liegt bei etwa zehn Stunden pro Woche.
Arbeitest du in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, bist du nur unfallversichert. Solltest du nicht mehr über deine Eltern krankenversichert sein, musst du dich selbst versichern. Für Studierende gibt es kostengünstige Angebote bei der Gesundheitskasse ab ca. 63 Euro pro Monat. Achte darauf, dass dich dein Arbeitgeber wirklich als geringfügig beschäftigt anmeldet, andernfalls fehlt dir der Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung.
Studentenjob: Studentische Hilfskraft/Tutor
Eine studentische Hilfskraft, auch Tutor/in oder kurz HiWi genannt, ist an der Hochschule, an der er/sie studiert, angestellt. Studentische Hilfskräfte werden in ihrer Tätigkeit unterschiedlich eingesetzt und unterstützen beispielsweise Professoren mit Recherche- oder administrativen Arbeiten, leiten Tutorien oder fungieren als Ansprechpartner für andere Studierende.
Du überlegst, dich für eine Stelle als studentische Hilfskraft bzw. als Tutor zu bewerben? Dann solltest du dich vorab fragen, ob es dir generell Spaß macht, Dinge zu erklären und als Ansprechpartner für andere Studierende zu arbeiten. Du darfst dir auch nicht zu schade sein, Botengänge und Kopierarbeiten für Professoren zu erledigen. Freie Stellen werden von der Hochschule für die einzelnen Fakultäten ausgeschrieben und sind sehr begehrt. Die Stellen sind meist auf ein Jahr befristet.
Ferialjob
Ferialjobs bzw. Ferienjobs sind bereits bei Schülern sehr beliebt und sind meist auf die Sommerferien zeitlich begrenzte Jobs. Bei Ferialjobs geht es in der Regel nicht darum, dass du dich weiterbildest und Berufserfahrung in einem angestrebten Arbeitsfeld erlangst, sondern hauptsächlich ums Geldverdienen.
Als Arbeitnehmer in einem Ferialjob bist du in den betrieblichen Ablauf des jeweiligen Unternehmens integriert. In den meisten Fällen ist der Ferialjob ein Vollzeit-Job, der zudem unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert ist.
Studentenjob: Werkstudent
Werkstudenten werden gerne von Unternehmen angestellt und sind dort bis zu 20 Stunden pro Woche tätig. Häufig sind Werkstudenten Studierende aus höheren Semestern, denn ihre Tätigkeit im jeweiligen Unternehmen setzt in der Regel Fachwissen eines bestimmten Studienfaches voraus. Deine Arbeit hat also einen Bezug zu deinem Studium. Es ist auch möglich, die Bachelor- oder Masterarbeit am Ende des Studiums im Unternehmen zu schreiben. Da Werkstudenten typischerweise mehr als 10 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und mehr verdienen als geringfügig Angestellte, üben sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus. Die Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber übernommen.
Sonderfall: Ferialpraktikum/Pflichtpraktikum
Ein Ferialpraktikum ist ein Pflichtpraktikum und nicht zu verwechseln mit dem Ferialjob.
In einigen Ausbildungen und Studiengängen ist ein Ferialpraktikum vorgesehen, um Auszubildenden und Studierenden einen Einblick ins Berufsleben und ihren zukünftigen Beruf zu geben. Als Ferialpraktikant oder Pflichtpraktikant ersetzt du keinen vollwertigen Arbeitnehmer, sondern sollst vielmehr durch diese angeleitet und in den Beruf und das Unternehmen eingeführt werden. Bei einem Ferialpraktikum steht der Ausbildungscharakter im Vordergrund.
Durch diese Praktika soll das theoretische Studium oder die Ausbildung in praktischer Hinsicht ergänzt werden. Sie werden nicht immer vergütet.
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