Mein Studium in Zeiten von Corona
Das Coronavirus hat überall auf der Welt Einzug gehalten und das Leben, wie wir es kannten, auch in Österreich auf den Kopf gestellt. Davon blieben auch die Hochschulen nicht verschont. In diesem Artikel erfährst du, welche Auswirkungen im Studienbereich zu spüren sind.
Inhaltsverzeichnis
Auswirkungen von Corona auf die Studienwelt
Die vergangenen Hochschulsemester mussten in Österreich wie in vielen anderen europäischen Ländern infolge des Coronavirus flächendeckend als digitales Semester durchgeführt werden. Mittlerweile hat sich jedoch etwas getan. Seit dem 08. Februar 2021 werden den Universitäten und Hochschulen Lockerungen zugestanden. Diese sind allerdings unter strengen Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 durchzuführen. Wie diese Maßnahmen konkret aussehen, wird von den jeweiligen Bildungsinstituten selbstbestimmt und in Eigenverantwortung festgelegt.
Das Wintersemester 2021/22: 2-G bis 3-G-Regel im Präsenz-Hochschulbetrieb
Zu Beginn des Wintersemesters war der Präsenz-Hochschulbetrieb unter Einhaltung der 3-G-Regel möglich. Die Umsetzung weiterer Schutzmaßnahmen oblag den Hochschulen selbst. So setzte die Alpen-Adria-Universität in Klagenfurt beispielsweise auf 2-G, die Uni Wien setzte auf 2,5-G (Studierende sowie Lehrende müssen für die Teilnahme am Lehr- und Prüfungsbetrieb genesen, geimpft oder PCR-getestet sein), verzichtete allerdings auf Sitzplatzbeschränkungen und Maskenpflicht am Sitzplatz.
Sicherheitsmaßnahmen nach Beendigung des Lockdowns am 12. Dezember 2021
Seit der Aufhebung des Lockdowns sind viele Hochschulen unter Beachtung der 2-G, 2,5-G oder 3-G Regelung wieder zum Präsenzbetrieb zurückgekehrt. In Reaktion auf den Lockdown werden die Schutzmaßnahmen kontinuierlich angepasst. Die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen obliegt den Hochschulen und Universitäten.
Für Ungeimpfte gilt: Studierende, Lehrende, Forschende sowie Universitäts- und Hochschulmitarbeitende können weiterhin ihrer Arbeit bzw. ihrem Studium nachkommen, da die Ausgangsbeschränkungen, die nach dem 12. Dezember 2021 weiterhin für Ungeimpfte bestehen, nicht für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke gelten. Allerdings können Hochschulen und Universitäten Einschränkungen für Ungeimpfte anordnen, so beispielsweise eine PCR-Testpflicht oder sogar einen Ausschluss von Präsenzveranstaltungen und -prüfungen. Bei einem Ausschuss von Prüfungen bieten Hochschulen alternative Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung an.
Weiterführende Informationen zu den Folgen von COVID-19 für den österreichischen Hochschulbereich sowie aktuelle Meldungen zu diesem Thema findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wirtschaft und Forschung.